Beratung und Behandlung

Dauer

Die Dauer einer psychologisch-psychotherapeutischen Behandlung variiert je nach vorhandener Problemstellung und dessen Schweregrad. Eine Psychotherapie ist meist längerfristig angelegt. Sie kann von einigen Sitzungen bis mehreren Jahren dauern.

Demgegenüber stellen Beratungen kurzfristige Maßnahmen dar, d.h. nicht mehr als 10 Einheiten, bei der eine gewünschte Änderung des Verhaltens oder Erlebens in Gang gesetzt wird, aber nicht längerfristig begleitet wird.

Therapiefrequenz

Psychotherapie ist ein Prozess, der eine fortlaufende Entwicklung darstellt. Daher ist ein regelmäßiger Kontakt notwendig. Anfänglich wird meist eine wöchentliche Sitzungsfrequenz empfohlen. Mit zunehmendem Therapiefortschritt können die Sitzungsintervalle ausgedehnt werden. Die Dauer einer Sitzungseinheit beträgt 50 Minuten.

Therapeutische Interventionen außerhalb der Praxis

Teilweise finden therapeutische Interventionen im natürlichen Lebensumfeld mit der Therapeutin gemeinsam statt – dort, wo die Problematik unmittelbar erlebbar und somit veränderbar wird. Für Termine außerhalb der Praxis ist meist eine Doppeleinheit sinnvoll.

Schweigepflicht

Nach § 14 des Psychologengesetzes und § 15 des Psychotherapiegesetzes unterliegen alle Inhalte der Sitzungen meinerseits der Schweigepflicht. Diese verbietet die Weitergabe jeglicher persönlicher Informationen über den Klienten an Andere, einschließlich und ausnahmslos aller Angehörigen – auch darüber, dass der Betreffende überhaupt die Praxis aufgesucht hat.

Absageregelung

Sollten Sie einen Sitzungstermin einmal nicht einhalten können, müssen Sie spätestens 48 Stunden vorher absagen – eine Nachricht per Email, SMS oder auf meine Mailbox genügt. Andernfalls muss ich Ihnen für die versäumte Sitzung das volle Honorar in Rechnung stellen, da ich den Termin leider nicht mehr anderweitig vergeben kann.

Für Terminabsagen meinerseits biete ich Ihnen den nächstmöglichen Ersatztermin an.

Minderjährige Klienten

benötigen zur Durchführung der Psychotherapie die Zustimmung der sorgeberechtigen Eltern bzw. des sorgeberechtigen Elternteils.

Zusammenarbeit mit Fachärzten für Psychiatrie/Neurologie sowie anderen Berufsgruppen

Als Psychologin sowie Psychotherapeutin darf ich weder Medikamente verordnen noch bestimmte Medikamente empfehlen. In bestimmten Fällen kann jedoch eine begleitende psychopharmakologische Behandlung wertvoll und wichtig sein.  Die Kombination von Psychotherapie und medikamentöser Behandlung zeigt u.a. bei schwer ausgeprägten psychischen Erkrankungen die besseren Ergebnisse gegenüber den Einzelverfahren.

Krisen

In Krisenphasen bin ich bemüht, Ihnen Notfall-Termine anzubieten. Sollte dies jedoch einmal nicht möglich sein, finden Sie hier Psychosozialer Notdienst OÖ

Abrechnung

Psychotherapie privat oder mit Kostenzuschuss durch die Krankenkasse möglich

  • Einzel-Psychotherapie (á 50 Minuten)
  • Paar-Psychotherapie (á 75/100 Minuten)

Bei Vorliegen einer „krankheitswertigen Störung bzw. eines behandlungsbedürftigen Leidens“ (Diagnose nach ICD-10) ist ein Kostenzuschuss pro Einheit über Ihre Krankenkasse und/oder Ihren privaten Versicherungsträger möglich.

Aktueller Kostenzuschuss: OÖGKK € 21,80  BVA € 40,- SVA € 21,80; Voll- und Teilrefundierung durch private Versicherungsträger möglich.

Sozialtarif

Bei nachweislich sehr geringem Einkommen (AMS-Bezug, Sozialhilfe-Bezug etc.) biete ich auch ein Kontingent von Plätzen zum Sozialtarif an. Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der Verfügbarkeit.

Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Sie können diese deshalb steuerlich geltend machen.